Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Elektrostrahl

I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Reparatur-, Wartungs- und Montagebedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Elektrostrahl, vertreten durch Ing. Bashar Shaabani, Mittelstr. 69, 66126 Saarbrücken, Telefon (+49) 1556 0241 172, Mail: info@elektrostrahl.de (im Folgenden kurz Elektrostrahl) und seinen Kunden, Verbrauchern und Unternehmern.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§13 BGB).
  3. Unternehmer ist eine natürliche oder eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).
  4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
  5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Vertragsabschluss und Vertragssprache
    1. Auf Anfrage des Kunden erstellt Elektrostrahl, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-)mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber Elektrostrahl zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei Elektrostrahl führt zum Abschluss eines Vertrages, erst mit der auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung von Elektrostrahl kommt der Vertrag zwischen Elektrostrahl und dem Kunden zustande, spätestens aber mit der Lieferung der Ware bzw. der Ausführung der Leistung.
    2. Angebote von Elektrostrahl sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot als freibleibend gekennzeichnet wurde.
    3. Vertragssprache ist Deutsch.
  2. LieferungElektrostrahl liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. der Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
    1. Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. Umsatzsteuer, Verpackung und Versandkosten.
    2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Mit Auftragsbestätigung werden 30% der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme netto fällig. Elektrostrahl stellt dem Kunden hierzu eine gesonderte Rechnung.
    3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Elektrostrahl (nachfolgend Vorbehaltsware).
    4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
      • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Elektrostrahl bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
      • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltende Eigentum auf Dritte übergeht.
      • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Elektrostrahl ab, der diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die an Elektrostrahl abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen.
      • Auf Verlangen von Elektrostrahl hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Elektrostrahl die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erstellen. Elektrostrahl wird die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Elektrostrahl freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
      • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Elektrostrahl die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Elektrostrahl. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Elektrostrahl unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Gewährleistung
    1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
    2. Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet Elektrostrahl über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB. Im Fall der Ersatzteillieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
    3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
  5. HaftungSchadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit Elektrostrahl nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, z.B. Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Elektrostrahl dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

IV. Allgemeine Reparatur-, Wartungs- und Montagebedingungen

  1. Geltungsbereich / VerweisEs gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
  2. Kosten
    1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistung nicht bei Vertragsabschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
    2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch Elektrostrahl nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
    3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
    4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht im vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
    5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
    6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders auszuführen sind.
  3. KündigungDem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Teile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die Elektrostrahl zu vertreten hat. Nach Kündigung legt Elektrostrahl Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
  4. ZahlungZahlungen sind nach Abnahme sofort ohne Abzug fällig. Elektrostrahl kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  5. Mitwirkungspflichten
    1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur-, Wartungs- und Montagearbeiten zu sorgen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
    3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Elektrostrahl nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
    4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
  6. Frist für die Ausführung der Reparatur-, Wartungs- und Montagearbeiten
    1. Die Angaben von Elektrostrahl über Reparatur-, Wartungs- und Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
    2. In Fällen nicht voraussehbarer und von Elektrostrahl nicht zu vertretender betrieblicher Behinderungen, z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten, sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeit.
  7. Abnahme der Reparatur-, Wartungs- oder Montagearbeiten durch den Kunden
    1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
    2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
  8. Erweitertes Pfandrecht
    1. Elektrostrahl steht wegen seiner Forderung aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrags in seinen Besitz gelangten Reparatur-, Wartungs- bzw. Montagegegenstand zu.
    2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  9. GewährleistungDer Kunde hat einen Mangel der Reparatur-, Wartungs- oder Montagearbeiten Elektrostrahl unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Elektrostrahl Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Elektrostrahl für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Hinweis von Elektrostrahl zum Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

V. Einsatz von Subunternehmern für spezialisierte Leistungen

Elektrostrahl bietet eine Vielzahl von Leistungen im Elektrohandwerk an. Für bestimmte Arbeiten, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder berufsrechtlichen Vorgaben einen Meistertitel oder eine spezifische fachliche Qualifikation erfordern, ist Elektrostrahl nicht immer in der Lage, diese Leistungen eigenständig zu erbringen. In solchen Fällen wird Elektrostrahl qualifizierte Subunternehmer beauftragen, die über die notwendige fachliche Expertise und, wenn erforderlich, den entsprechenden Meistertitel verfügen.

Die Beauftragung von Subunternehmern erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  1. Auswahl und Qualifikation der Subunternehmer:
    Elektrostrahl verpflichtet sich, ausschließlich Subunternehmer auszuwählen, die nachweislich über die für die jeweilige Aufgabe erforderlichen Qualifikationen, Zertifikate und/oder Meistertitel verfügen. Vor der Beauftragung wird überprüft, ob der Subunternehmer die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung erfüllt.

  2. Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden:
    Auch wenn ein Subunternehmer für bestimmte spezialisierte Leistungen eingesetzt wird, bleibt Elektrostrahl der direkte Vertragspartner des Kunden und haftet für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Erfüllung der gesamten Leistungen. Der Kunde muss keine direkten Ansprüche gegenüber dem Subunternehmer geltend machen; alle vertraglichen Ansprüche und Reklamationen werden weiterhin ausschließlich gegenüber Elektrostrahl gerichtet.

  3. Kommunikation und Koordination:
    Elektrostrahl übernimmt die gesamte Koordination der Arbeiten, einschließlich der Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Subunternehmer. Der Kunde wird vor Beginn der Arbeiten darüber informiert, welche Leistungen durch einen Subunternehmer erbracht werden und wer der entsprechende Subunternehmer ist. Alle terminlichen Absprachen und Anweisungen zur Ausführung erfolgen über Elektrostrahl, es sei denn, eine direkte Abstimmung mit dem Subunternehmer ist in Einzelfällen erforderlich und vom Kunden gewünscht.

  4. Vertragliche Regelungen mit Subunternehmern:
    Die Subunternehmer, die von Elektrostrahl beauftragt werden, unterliegen einer vertraglichen Vereinbarung, die sie verpflichtet, die von Elektrostrahl übernommenen Arbeiten nach den geltenden Standards, gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen mit dem Kunden auszuführen. Der Subunternehmer verpflichtet sich, die Arbeiten im Einklang mit den technischen Vorgaben sowie den Erwartungen und Qualitätsansprüchen von Elektrostrahl durchzuführen.

  5. Haftung und Gewährleistung:
    Für die Arbeiten der Subunternehmer gelten dieselben Haftungs- und Gewährleistungsregelungen wie für die von Elektrostrahl selbst erbrachten Leistungen. Sollten Mängel auftreten, die auf die Arbeit eines Subunternehmers zurückzuführen sind, bleibt Elektrostrahl gegenüber dem Kunden haftbar und wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um den Mangel zu beheben.

  6. Einsatz von Subunternehmern im Interesse des Kunden:
    Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt ausschließlich, um sicherzustellen, dass spezialisierte Leistungen in hoher Qualität und gemäß den gesetzlichen Anforderungen erbracht werden. Ziel ist es, dem Kunden ein umfassendes Leistungsangebot anzubieten, das alle notwendigen Fachgebiete abdeckt, selbst wenn Elektrostrahl in bestimmten Bereichen keine eigene Meisterqualifikation hat.

VI. Schlussbestimmungen

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen, diese lautet: info@elektrostrahl.de.

Elektrostrahl ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Elektrostrahl und einem Verbraucherkunden, die nicht durch Verhandlungen beigelegt werden konnte, können Verbraucherkunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. kontaktieren:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de

Elektrostrahl hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen. Gegenüber Unternehmern ist der Gerichtsstand der Sitz von Elektrostrahl vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung 593/2008 (Rom I) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrecht des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern Elektrostrahl seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt oder eine solche Tätigkeit ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.



Stand September / 2024